Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz (HZvNG)
Gesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze

Ausfertigungsdatum: 21.06.2002


Art 24 HZvNG Neubekanntmachung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der vom 1. Juli 2002 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.