Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
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                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung, 
- 6.
- 
                Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, 
- 7.
- 
                Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten, 
- 8.
- 
                Anwenden von Leimen und Klebern, 
- 9.
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                Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 10.
- 
                Prüfen, Messen und Kennzeichnen, 
- 11.
- 
                Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen, 
- 12.
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                Trennen, 
- 13.
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                Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken, 
- 14.
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                manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen, 
- 15.
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                Fügen, 
- 16.
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                Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen, 
- 17.
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                Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, 
- 18.
- 
                Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, 
- 19.
- 
                Verarbeiten von Zelluloid, 
- 20.
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                Behandeln von Oberflächen, 
- 21.
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                Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen, 
- 22.
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                Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen, 
- 23.
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                Montieren und Einbauen der Klaviatur, 
- 24.
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                Einbauen der Stimmplatten, 
- 25.
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                Stimmen von Instrumenten, 
- 26.
- 
                Endmontage, 
- 27.
- 
                Endkontrolle, 
- 28.
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                Reparieren von Handzuginstrumenten.