Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung,
- 6.
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 7.
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Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten,
- 8.
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Anwenden von Leimen und Klebern,
- 9.
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
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Prüfen, Messen und Kennzeichnen,
- 11.
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Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen,
- 12.
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Trennen,
- 13.
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Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
- 14.
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manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen,
- 15.
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Fügen,
- 16.
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Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen,
- 17.
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Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 18.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 19.
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Verarbeiten von Zelluloid,
- 20.
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Behandeln von Oberflächen,
- 21.
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Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen,
- 22.
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Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen,
- 23.
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Montieren und Einbauen der Klaviatur,
- 24.
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Einbauen der Stimmplatten,
- 25.
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Stimmen von Instrumenten,
- 26.
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Endmontage,
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Endkontrolle,
- 28.
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Reparieren von Handzuginstrumenten.