Dem Hauptzollamt Braunschweig werden die Zuständigkeiten übertragen für 
        
            - 1.
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                die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Hannover, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Hannover die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, 
- 2.
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                    die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, 
                     
                        - a)
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                            der Hauptzollämter Bremen, Hannover, Magdeburg, Oldenburg und Osnabrück, 
- b)
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                            aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Braunschweig als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, 
 
- 3.
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                die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Hannover für den Landkreis Gifhorn, 
- 4.
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                die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Hannover für die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden, 
- 5.
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                die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Hannover für den Landkreis Holzminden, 
- 6.
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                die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover für die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden, 
- 7.
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                die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Hannover und Magdeburg sowie 
- 8.
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                den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Hannover.