(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3109;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
        
         
        
                                          Anlage
        
                          zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder
        
                             der Vollversammlung der Handwerkskammer
        
         
        
                                  Wahlberechtigungsschein
        
                      zur Vornahme der Wahl der Arbeitnehmermitglieder
        
                          der Vollversammlung der Handwerkskammer
        
                        (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahlen
        
                   der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer)
        
         
        
        Der Inhaber dieses Wahlberechtigungsscheins
        
         
        
        Herr/Frau ..................................................Arbeitnehmer(in),
        
         
        
        wohnhaft in PLZ ..................Ort ......................................,
        
         
        
        Str. ...............................Str.-Nr. ...............................
        
         
        
        hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und
        
        ist/war bis zum ..........................................als Mitarbeiter(in)
        
        im Unternehmen (Namen des Unternehmens)
        
         
        
        ........................., PLZ...................... Ort....................,
        
         
        
        Str. ......................Nr. ............, beschäftigt.
        
         
        
        Sie/Er ist berechtigt, das Stimmrecht zur Wahl der
        
        Arbeitnehmermitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer
        
         
        
        ........................................ auszuüben.
        
         
        
        ...................., den ....................
        
         
        
        ..........................*)
        
         
        
        -----------
        
        *) Unterschrift des Betriebsrates, soweit dieser in den Betrieben
        
               vorhanden ist, in allen übrigen Betrieben des Betriebsinhabers
        
               oder seines gesetzlichen Vertreters (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung).
        
               Im Falle der Arbeitslosigkeit kann der Wahlberechtigungsschein
        
               auch durch die Agentur für Arbeit ausgestellt werden.