(HwVerwdtV)
Verordnung über verwandte Handwerke

Ausfertigungsdatum: 18.12.1968


§ 1 HwVerwdtV

Die in der Anlage zu dieser Verordnung in Spalte I aufgeführten zulassungspflichtige Handwerke sind mit den unter der gleichen Nummer in Spalte II aufgeführten zulassungspflichtigen Handwerken im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 der Handwerksordnung verwandt.