Handwerksordnung (HwO)
Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Ausfertigungsdatum: 17.09.1953


Anlage D HwO zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3110 - 3111;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

I.
In der Handwerksrolle dürfen folgende Daten gespeichert werden:
1.
bei natürlichen Personen
a)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Betriebsinhabers, bei nicht voll geschäftsfähigen Personen auch der Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters; im Falle des § 4 Absatz 2 oder im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung sind auch der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Internet-Adresse, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Betriebsleiters sowie die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Buchstabe e einzutragen;
b)
die Firma, wenn der selbständige Handwerker eine Firma führt, die sich auf den Handwerksbetrieb bezieht, die Webseite des Handwerksbetriebes sowie dessen Etablissementbezeichnung;
c)
Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung;
d)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;
e)
die Bezeichnung der Rechtsvorschriften, nach denen der selbständige Handwerker die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und in dem zu betreibenden Handwerk zur Ausbildung von Lehrlingen befugt ist; hat der selbständige Handwerker die zur Ausübung des zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Prüfung nachgewiesen, so sind auch Art, Ort und Zeitpunkt dieser Prüfung sowie die Stelle, vor der die Prüfung abgelegt wurde, einzutragen;
f)
der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle;
2.
bei juristischen Personen
a)
die Firma oder der Name der juristischen Person, deren Internetseite und Firmierung sowie Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung;
b)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, der gesetzlichen Vertreter;
c)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;
d)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Betriebsleiters sowie die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;
e)
der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle;
3.
bei Personengesellschaften
a)
bei Personenhandelsgesellschaften die Firma, bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts die Bezeichnung, unter der sie das Handwerk betreiben, deren Webseite und Firmierung sowie der Ort und die Straße der gewerblichen Niederlassung;
b)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des für die technische Leitung des Betriebes verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters oder im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Betriebsleiters Angaben über eine Vertretungsbefugnis und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;
c)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, der übrigen Gesellschafter, Angaben über eine Vertretungsbefugnis und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;
d)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;
e)
der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle;
4.
bei handwerklichen Nebenbetrieben
a)
Angaben über den Inhaber des Nebenbetriebes in entsprechender Anwendung der Nummer 1 Buchstabe a bis c, Nummer 2 Buchstabe a und b und Nummer 3 Buchstabe a und c;
b)
das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Handwerke diese Handwerke;
c)
Bezeichnung oder Firma und Gegenstand sowie Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung des Unternehmens, mit dem der Nebenbetrieb verbunden ist;
d)
Bezeichnung oder Firma, deren Internetseite und Firmierung sowie Ort und Straße der gewerblichen Niederlassung des Nebenbetriebs;
e)
Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift und elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, des Leiters des Nebenbetriebes und die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Nummer 1 Buchstabe e;
f)
der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

II.
Abschnitt I gilt entsprechend für das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben in zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben. Dieses Verzeichnis braucht nicht die gleichen Angaben wie die Handwerksrolle zu enthalten. Mindestinhalt sind die wesentlichen betrieblichen Verhältnisse einschließlich der wichtigsten persönlichen Daten des Betriebsinhabers.

III.
In der Lehrlingsrolle dürfen folgende personenbezogene Daten gespeichert werden:
1.
bei den Ausbildenden
a)
die in der Handwerksrolle eingetragen sind:Die Eintragungen in der Handwerksrolle, soweit sie für die Zwecke der Führung der Lehrlingsrolle erforderlich sind,
b)
die nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind:Die der Eintragung nach Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a entsprechenden Daten mit Ausnahme der Daten zum Betriebsleiter zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle und der Angaben zu Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe e, soweit sie für die Zwecke der Lehrlingsrolle erforderlich sind;
2.
bei den Ausbildern:Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer, Art der fachlichen Eignung;
3.
bei den Auszubildenden
a)
beim Lehrling:Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung, Anschrift des Lehrlings und dessen elektronische Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse, Webseite, Telefaxnummer oder Telefonnummer,
b)
erforderlichenfalls bei gesetzlichen Vertretern:Name, Vorname und Anschrift;
4.
beim Ausbildungsverhältnis:Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Datum des Beginns der Berufsausbildung, Dauer der Probezeit, bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen, Art der Förderung, Anschrift der Ausbildungsstätte, wenn diese vom Betriebssitz abweicht, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.

IV.
In das Verzeichnis der Unternehmer nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung werden die Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung mit den nach Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und c geforderten Angaben für natürliche Personen sowie der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung eingetragen.