Handwerksordnung (HwO)
Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Ausfertigungsdatum: 17.09.1953


§ 51e HwO

Im Fall der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit der Meisterprüfung ist die Gleichwertigkeit festzustellen. § 50b gilt entsprechend.