Handwerksordnung (HwO)
Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Ausfertigungsdatum: 17.09.1953


§ 42h HwO

Sofern die Umschulungsordnung (§ 42e) oder eine Regelung der Handwerkskammer (§ 42f) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.