Handwerksordnung (HwO)
Gesetz zur Ordnung des Handwerks

Ausfertigungsdatum: 17.09.1953


§ 42b HwO

Sofern die Fortbildungsordnung (§ 42) oder eine Regelung der Handwerkskammer (§ 42a) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.