Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (HwirtAusbV 1999)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin

Ausfertigungsdatum: 30.06.1999


§ 1 HwirtAusbV 1999 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft. Soweit die Ausbildung in Betrieben der Landwirtschaft stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf der Landwirtschaft.