Ausfertigungsdatum: 12.04.2001
        Im Sinne dieses Gesetzes ist 
        
        Verbringen in das Inland: 
        
        jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Inland, 
        
        Einfuhr: 
        
        Verbringen aus einem Drittland in das Inland, 
        
        Zucht: 
        
        jede Vermehrung von Hunden, 
        
        Handel: 
        
        jede Abgabe von Hunden gegen Entgelt, 
        
        Gefährlicher Hund: 
        
        Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.