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Hohe-See-Zusammenarbeitsgesetz (HSeeZG)
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See


Ausfertigungsdatum: 25.11.2015

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 10.3.2017 I 417

Teil 1
§ 1 Ausgehende Ersuchen
§ 2 Eingehende Ersuchen
§ 3 Befugnisse des Kapitäns nach dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA-Übereinkommen) und dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Änderungsprotokoll)
§ 4 Rechtshilfeersuchen nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen
§ 5 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen
Teil 2
Abschnitt 1 Gemeinsame Regelungen
§ 6 Entschädigung
§ 7 Datenverarbeitung
Abschnitt 2 Schlussbestimmungen
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Anwendungsklausel
§ 11 Unberührtheitsklausel

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