Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich
- 1.
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ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- 2.
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pädagogische Eignung,
- 3.
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besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
- 4.
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darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
- a)
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zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
- b)
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zusätzliche künstlerische Leistungen oder
- c)
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besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.