(HRG)
Hochschulrahmengesetz

Ausfertigungsdatum: 26.01.1976


§ 26 HRG Entwicklungsvorhaben

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Entwicklungsvorhaben im Rahmen angewandter Forschung sowie für künstlerische Entwicklungsvorhaben sinngemäß.