Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.
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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.