(HotelMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin

Ausfertigungsdatum: 05.08.2003


Anlage 2 HotelMeistPrV (zu § 9 Abs. 4)

(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1574 - 1575;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Muster

...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin

Herr/Frau .....................................................................
geboren am ............................. in ..................................
hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin vom 5. August 2003
(BGBl. I S. 1568), die zuletzt durch Artikel 23 der Verordnung
vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,
mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Note 1)
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen .............
Qualifikationsbereiche Punkte 2)
1. Volks- und Betriebswirtschaft .............
2. Rechnungswesen .............
3. Recht und Steuern .............
4. Unternehmensführung .............

(Im Fall des § 8: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde
nach § 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte Prüfung vom
Prüfungsbestandteil ................................. freigestellt.")

Note 1)
II. Handlungsspezifische Qualifikationen .............
Qualifikationsschwerpunkte: Punkte 2)
1. Gäste beraten, empfangen und beherbergen .............
2. Mitarbeiter führen und fördern .............
3. Abläufe planen, durchführen
und kontrollieren .............
4. Produkte beschaffen und pflegen .............
5. Planen, Organisieren und Vermarkten
von Leistungen .............
Weitere Prüfungsleistung
Situationsbezogenes gastorientiertes
Fachgespräch .............

(Im Fall des § 8: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach
§ 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte Prüfung vom
Prüfungsbestandteil ........ freigestellt.")

III. Praktische Prüfung 3) .............
1. Situationsaufgabe
(schriftlich, praktisch und mündlich) .............
2. Situationsaufgabe
(Situationsbezogenes Fachgespräch) .............

IV. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 2 Abs. 4
den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen
Qualifikationen durch die Prüfung am .... in .... vor .... erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)-------
1)
Die beiden Gesamtnoten für die Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Handlungsspezifische Qualifikationen" werden jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen gebildet.

2)Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:
 ............................................................................... ..............................................
3)
Die erste Situationsaufgabe wurde 3fach gewichtet.