(HotelMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin

Ausfertigungsdatum: 05.08.2003


§ 7 HotelMeistPrV Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.