(1) Dem Hörgeräteakustiker-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        (2) Dem Hörgeräteakustiker-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
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                Kenntnisse über Physik und Chemie, 
- 2.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Elektronik und Elektrotechnik, insbesondere der Elektroakustik und Hörgeräteschaltungstechnik, 
- 3.
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                Kenntnisse der allgemeinen Akustik, der Physio- und Psychoakustik, 
- 4.
- 
                Kenntnisse der Anatomie und Pathologie des Ohres und des Sprachorgans sowie Kenntnisse der Physiologie und der Pathophysiologie des Hörens, 
- 5.
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                Kenntnisse des Frequenz-, Dynamik-, Intensitäts- und Zeitauflösungsvermögens des Gehörs, 
- 6.
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                Kenntnisse der psychologischen Grundsätze bei psychoakustischen Messungen, bei der Abgabe und Benutzung von sowie der Gewöhnung an Hörhilfen, 
- 7.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen EDV, 
- 8.
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                Kenntnisse des Aufbaus, der Wirkungsweise und Anwendung der Hörgeräte, der Otoplastiken und ihres Zubehörs, 
- 9.
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                Kenntnisse der Methoden zur Ermittlung der akustischen Kenndaten des Gehörs für die Hörgeräteanpassung und den Gehörschutz, 
- 10.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, 
- 11.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Gesundheits- und des Sozialrechts, insbesondere des Heilpraktikergesetzes, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Bundesversorgungsgesetzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 12.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen VDE- und VDI-Bestimmungen, der nationalen und internationalen Normen und Empfehlungen, 
- 13.
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                Messen und Berechnen berufsbezogener physikalischer Größen in der akustischen Meßtechnik und elektronischen Verstärkertechnik, 
- 14.
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                berufsbezogene Werkstoffprüfungen, 
- 15.
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                Lesen und Anfertigen von Schaltbildern, Diagrammen und technischen Zeichnungen, 
- 16.
- 
                Prüfen, Warten und Instandsetzen von Hör-, Hilfs- und Meßgeräten, 
- 17.
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                Warten und Instandsetzen der berufsbezogenen Maschinen, Prüf- und Meßeinrichtungen sowie der Geräte, 
- 18.
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                Durchführen von Schwellen- und überschwelligen Messungen sowie Anwendung von subjektiven, objektiven und rechnerunterstützten Meßverfahren, 
- 19.
- 
                Auswählen und Anpassen von Hörgeräten und Hörhilfen, 
- 20.
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                Anleiten und Betreuen der Hörbehinderten bei der Benutzung der Hörgeräte und Nutzung der Hörhilfen, 
- 21.
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                Abformen des äußeren Ohres, 
- 22.
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                Herstellen, Anpassen und Instandsetzen von Ohrpaßstücken und Anpaßteilen, 
- 23.
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                Einbauen von Hörhilfen und ihrer Teile in ein Ohrpaßstück, 
- 24.
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                Warten von Energiequellen für Hörhilfen und ihr Zubehör, 
- 25.
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                Messen und Analysieren von Lärm, 
- 26.
- 
                Auswählen, Herstellen und Anpassen von Gehörschutzmitteln, 
- 27.
- 
                Be- und Verarbeiten von Kunststoffen und Metallen, 
- 28.
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                Herstellen von Schalen für Hörhilfen, 
- 29.
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                Anfertigen und Montieren von Hörgeräten und -hilfen.