(1) Dem Hörgeräteakustiker-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
(2) Dem Hörgeräteakustiker-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse über Physik und Chemie,
- 2.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Elektronik und Elektrotechnik, insbesondere der Elektroakustik und Hörgeräteschaltungstechnik,
- 3.
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Kenntnisse der allgemeinen Akustik, der Physio- und Psychoakustik,
- 4.
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Kenntnisse der Anatomie und Pathologie des Ohres und des Sprachorgans sowie Kenntnisse der Physiologie und der Pathophysiologie des Hörens,
- 5.
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Kenntnisse des Frequenz-, Dynamik-, Intensitäts- und Zeitauflösungsvermögens des Gehörs,
- 6.
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Kenntnisse der psychologischen Grundsätze bei psychoakustischen Messungen, bei der Abgabe und Benutzung von sowie der Gewöhnung an Hörhilfen,
- 7.
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Kenntnisse der berufsbezogenen EDV,
- 8.
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Kenntnisse des Aufbaus, der Wirkungsweise und Anwendung der Hörgeräte, der Otoplastiken und ihres Zubehörs,
- 9.
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Kenntnisse der Methoden zur Ermittlung der akustischen Kenndaten des Gehörs für die Hörgeräteanpassung und den Gehörschutz,
- 10.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,
- 11.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Gesundheits- und des Sozialrechts, insbesondere des Heilpraktikergesetzes, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Bundesversorgungsgesetzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 12.
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Kenntnisse der berufsbezogenen VDE- und VDI-Bestimmungen, der nationalen und internationalen Normen und Empfehlungen,
- 13.
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Messen und Berechnen berufsbezogener physikalischer Größen in der akustischen Meßtechnik und elektronischen Verstärkertechnik,
- 14.
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berufsbezogene Werkstoffprüfungen,
- 15.
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Lesen und Anfertigen von Schaltbildern, Diagrammen und technischen Zeichnungen,
- 16.
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Prüfen, Warten und Instandsetzen von Hör-, Hilfs- und Meßgeräten,
- 17.
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Warten und Instandsetzen der berufsbezogenen Maschinen, Prüf- und Meßeinrichtungen sowie der Geräte,
- 18.
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Durchführen von Schwellen- und überschwelligen Messungen sowie Anwendung von subjektiven, objektiven und rechnerunterstützten Meßverfahren,
- 19.
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Auswählen und Anpassen von Hörgeräten und Hörhilfen,
- 20.
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Anleiten und Betreuen der Hörbehinderten bei der Benutzung der Hörgeräte und Nutzung der Hörhilfen,
- 21.
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Abformen des äußeren Ohres,
- 22.
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Herstellen, Anpassen und Instandsetzen von Ohrpaßstücken und Anpaßteilen,
- 23.
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Einbauen von Hörhilfen und ihrer Teile in ein Ohrpaßstück,
- 24.
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Warten von Energiequellen für Hörhilfen und ihr Zubehör,
- 25.
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Messen und Analysieren von Lärm,
- 26.
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Auswählen, Herstellen und Anpassen von Gehörschutzmitteln,
- 27.
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Be- und Verarbeiten von Kunststoffen und Metallen,
- 28.
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Herstellen von Schalen für Hörhilfen,
- 29.
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Anfertigen und Montieren von Hörgeräten und -hilfen.