Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung (HoblMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 07.10.1997


§ 6 HoblMstrV Übergangsvorschrift

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.