(1) Dem Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Holzblasinstrumenten, insbesondere von Flöten, Oboen, Fagotten, Klarinetten, Englischhörnern und Saxophonen.
(2) Dem Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse der Holzblasinstrumente, insbesondere der Klappenblasinstrumente,
- 2.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,
- 3.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
- 4.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde,
- 5.
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Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie,
- 6.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere der Akustik und Statik,
- 7.
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Kenntnisse der Arten und Eigenschaften der berufsbezogenen Legierungen und Edelmetallauflagen,
- 8.
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Kenntnisse der Mensuren sowie der berufsbezogenen Normen,
- 9.
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Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Holzblasinstrumenten,
- 10.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes,
- 11.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 12.
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Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen,
- 13.
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Messen, Aufzeichnen und Anreißen,
- 14.
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Anfertigen von Schablonen,
- 15.
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Auswählen und Zuschneiden der Werkstoffe,
- 16.
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Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Bohren, Schmieden, Fräsen, Feilen, Räumen, Drechseln und Drehen,
- 17.
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Herstellen von Verbindungen, insbesondere durch Nieten, Löten, Fügen, Leimen und Kleben,
- 18.
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Reiben und Senken,
- 19.
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Gewindeschneiden,
- 20.
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Biegen und Richten, Ziehen und Stanzen,
- 21.
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Strecken, Stauchen, Treiben, Drücken, Kröpfen und Bördeln sowie Formen,
- 22.
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Anfertigen des Korpus,
- 23.
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manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Putzen, Beizen, Schleifen und Lackieren,
- 24.
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Herstellen von Innenbohrungen,
- 25.
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Anbringen und Bearbeiten von Säulchen,
- 26.
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Bohren von Tonlöchern,
- 27.
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Anfertigen von Klappenmechanikteilen,
- 28.
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Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechaniken,
- 29.
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Bepolstern, Bekorken, Befedern und Montieren der Klappenmechaniken,
- 30.
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spielfertiges Montieren des Instrumentes,
- 31.
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Anspielen und Stimmen,
- 32.
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Anfertigen und Zurichten von berufsbezogenen Werkzeugen,
- 33.
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Pflegen und Instandhalten von Holzblasinstrumenten,
- 34.
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Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.