(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2326)
Das Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
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Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)
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Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b)
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Ortsbesichtigungen
- c)
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Abgrenzen des Planungsgebiets
- d)
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Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e)
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Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f)
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Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.
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Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)
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Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b)
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Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)
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Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
- d)
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Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
- e)
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Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
- f)
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Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
- 3.
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Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- a)
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Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge
- b)
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Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)
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Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne
- d)
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Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen
- e)
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Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände
- f)
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Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
- g)
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Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
- 4.
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Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.