Ausfertigungsdatum: 17.12.2012
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1875)
Nr. | Gebühren | |
---|---|---|
1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen | Gebührenhöhe
je Regionalnachweis in Euro |
1.1 | Ausstellung eines Regionalnachweises nach § 18 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 |
1.2 | Übertragung eines Regionalnachweises auf ein anderes Konto nach § 29 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 |
1.3 | Rückbuchung eines Regionalnachweises auf das Konto des abgebenden Kontoinhabers nach § 29 Absatz 3 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,000005 |
1.4 | Entwertung eines Regionalnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 31 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,00001 |
2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Regionalnachweisregister betreffen | Gebührenhöhe
je Vorgang in Euro |
2.1 | Registrierung einer Anlage im Regionalnachweisregister nach § 23 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 90 |
2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage im Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung oder Zuordnung der Anlage zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 18 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 20 |
3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Regionalnachweisregisters durch Führung eines Kontos | |
3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500 000 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 750 |
3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15 000 001 bis einschließlich 500 000 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 500 |
3.3 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2 500 001 bis einschließlich 15 000 000 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 250 |
3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2 500 001 gebührenpflichtigen Vorgängen hinsichtlich Regionalnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 50 |