Haushaltsgesetz 2018 (HG 2018)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018

Ausfertigungsdatum: 12.07.2018


§ 21 HG 2018 Überhangpersonal

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.