Haushaltsgesetz 2018 (HG 2018)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018

Ausfertigungsdatum: 12.07.2018


§ 19 HG 2018 Umwandlung von Planstellen und Stellen

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.