Haushaltsgesetz 2018 (HG 2018)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018

Ausfertigungsdatum: 12.07.2018


§ 1 HG 2018 Feststellung des Haushaltsplans

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 343 600 000 000 Euro festgestellt.

(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ wird für das Jahr 2018 in Einnahmen und Ausgaben auf 6 007 359 000 Euro festgestellt.