Haushaltsgesetz 2016 (HG 2016)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016

Ausfertigungsdatum: 21.12.2015


§ 21 HG 2016 Überhangpersonal

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.