Haushaltsgesetz 2016 (HG 2016)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016

Ausfertigungsdatum: 21.12.2015


§ 19 HG 2016 Umwandlung von Planstellen und Stellen

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.