(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Handelsfachwirt und zur Geprüften Handelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.
(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
- 1.
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Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
- 2.
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Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung, Warenbeschaffung und Logistik,
- 3.
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Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
- 4.
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Anwenden von Controllinginstrumenten,
- 5.
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Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
- 6.
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Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
- 7.
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Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
- 8.
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Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
- 9.
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Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
- 10.
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Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
- 11.
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Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
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Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
- 13.
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Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Handelsfachwirt“ oder „Geprüfte Handelsfachwirtin“.