HdBA-Leistungsbezüge-Verordnung (HdBALBV)
Verordnung über die Leistungsbezüge und Zulagen an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Ausfertigungsdatum: 05.03.2018


§ 1 HdBALBV Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für Professorinnen und Professoren der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Hochschule), die ein Amt der Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 innehaben.

(2) Die Verordnung regelt

1.
die Gewährung von Leistungsbezügen einschließlich
a)
der Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Anpassungen der Besoldung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und
b)
der Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen sowie
2.
die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen.