Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG)
Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes

Ausfertigungsdatum: 05.05.1998


§ 10 HBauStatG Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.