(HArchDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 19.06.2017


§ 5 HArchDVDV Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem

1.
einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt hat in
a)
einem Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder
b)
einem anderen Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln,
2.
über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt:
a)
für die Einstellung beim Bundesarchiv
aa)
über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
bb)
über Kenntnisse der französischen Sprache oder über Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
cc)
über Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
b)
für die Einstellung bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
aa)
über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
bb)
über Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
cc)
über sichere Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
3.
eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und
4.
über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.