In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
- 1.
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einen Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss erlangt hat in
- a)
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einem Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder
- b)
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einem anderen Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln,
- 2.
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über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt:
- a)
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für die Einstellung beim Bundesarchiv
- aa)
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über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
- bb)
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über Kenntnisse der französischen Sprache oder über Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- cc)
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über Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
- b)
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für die Einstellung bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- aa)
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über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
- bb)
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über Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- cc)
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über sichere Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
- 3.
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eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und
- 4.
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über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.