(1) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten, insbesondere von Akkordeons, Harmonikas und Bandonien.
    
    
        (2) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
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                Kenntnisse der Handzuginstrumente, 
- 2.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, 
- 3.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, 
- 4.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde, 
- 5.
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                Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie, 
- 6.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere Akustik und Statik, 
- 7.
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                Kenntnisse in den Meßtechniken, 
- 8.
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                Kenntnisse in der Wirkungsweise und dem Einbau von elektronischem Zubehör, 
- 9.
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                Kenntnisse der Mensuren sowie der berufsbezogenen Normen, 
- 10.
- 
                Kenntnisse in der Herstellung von Stimmzungen und Stimmplatten, 
- 11.
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                Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten, 
- 12.
- 
                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, 
- 13.
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                Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 14.
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                Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen, 
- 15.
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                Auswählen und Zuschneiden der Werkstoffe, 
- 16.
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                Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Feilen, Schneiden, Bohren, Fräsen, Schnitzen, Hobeln und Biegen, 
- 17.
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                Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere durch Löten, Fugen, Leimen, Kleben und Nieten, 
- 18.
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                Messen, Aufzeichnen und Anreißen, 
- 19.
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                Anfertigen von Schablonen, 
- 20.
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                Herstellen des Korpus, 
- 21.
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                Herstellen des Balges, 
- 22.
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                Herstellen und Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen, 
- 23.
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                Herstellen, Montieren und Einbauen der Tastatur, 
- 24.
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                Herstellen, Einbauen, Ventilieren und Einwachsen der Stimmplatten, 
- 25.
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                Wickeln von Federn, 
- 26.
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                Aufnieten und Stimmen der Stimmzungen, 
- 27.
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                Zusammenbauen der Baugruppen, 
- 28.
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                manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Putzen, Beizen, Grundieren, Schleifen, Lackieren, Polieren und Mattieren, 
- 29.
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                Zusammenbauen von Handzuginstrumenten, 
- 30.
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                Anspielen von Handzuginstrumenten, 
- 31.
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                Pflegen und Instandhalten von Handzuginstrumenten, 
- 32.
- 
                Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.