Ausfertigungsdatum: 11.05.2004
(1) Zur Identifizierung oder Veranschaulichung der Topografie sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2) Ergänzend zu den in Absatz 1 genannten Unterlagen können Datenträger oder Ausdrucke davon oder das Halbleitererzeugnis, für dessen Topografie Schutz beantragt wird, oder eine erläuternde Beschreibung eingereicht werden.