Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)
Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen

Ausfertigungsdatum: 22.10.1987


§ 27 HalblSchG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes und des Patentgesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.