(HafenlogAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik

Ausfertigungsdatum: 20.01.2006


§ 6 HafenlogAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.