(HafenlogAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik

Ausfertigungsdatum: 20.01.2006


§ 1 HafenlogAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik wird staatlich anerkannt.