Bei den Oberlandesgerichten werden ein Zivilsenat oder mehrere Zivilsenate für die folgenden Sachgebiete gebildet:
- 1.
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Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften,
- 2.
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Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen,
- 3.
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Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen und
- 4.
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Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen.
Den Zivilsenaten nach Satz 1 können neben den Streitigkeiten aus den in Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Sachgebieten auch Streitigkeiten nach § 119 Absatz 1 zugewiesen werden.