Der Vorbereitungsdienst besteht aus 
        
            - 1.
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                einer berufspraktischen Studienzeit, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden, oder 
- 2.
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                einem Bachelorstudium mit integrierten berufspraktischen Studienzeiten.