| 1 | Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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                        a)
                            technische Zeichnungen oder Daten aus rechnergestützter Konstruktion (CAD) auswertenb)
                            Arbeitsschritte und Herstellungsprozess mit Vorgesetzten und im Team abstimmen und festlegen sowie Fachausdrücke verwendenc)
                            Prüf- und Messmittel festlegen, insbesondere Messlupe, Bügelmessschraube, Messschieber, Fadenzähler, Stahlmaßstab und Tiefenmaß zur Kontrolle der Arbeitsergebnissed)
                            technische Zeichnungen, auch mit CAD-Programmen, erstellene)
                            Hilfsstoffe unterscheiden, auswählen und vorbereiten, insbesondere Kühlschmierstoffe, Laugen und Säurenf)
                            Verfügbarkeit von Halbzeugen und Hilfsmitteln sowie von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen prüfen, Bestellungen veranlassen sowie Halbzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel annehmen und kontrollieren | 13 |  | 
            
                |  | 
                        g)
                            das Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwendenh)
                            Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleicheni)
                            Skizzen und perspektivische Zeichnungen unter Berücksichtigung von technischen, gestalterischen, künstlerischen, stilkundlichen und heraldischen Aspekten händisch oder rechnergestützt erstellenj)
                            Material- und Zeitbedarf ermitteln und Kosten abschätzenk)
                            Werkstücke und Halbzeuge nach Form, Kostenaspekten, Zusammensetzung und Bearbeitbarkeit unterscheiden und auswählenl)
                            von anderen erbrachte Vorleistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentieren |  | 9 | 
            
                | 2 | Vorbereiten von Werkstücken durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren für die Gravur-,Laser- und Drucktechnik
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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                        a)
                            Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel, insbesondere Kühlschmierstoffe, bereitstellen und einsetzenb)
                            Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen nach vorgegebenen Maßen anreißen und kennzeichnenc)
                            Maschinen einrichten und Schutzeinrichtungen anwendend)
                            Maschinenwerte zur Bearbeitung von Werkstücken ermitteln und einstellene)
                            Maschinen programmieren |  |  | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            Werkstücke plan, winklig und maßgenau unter Beachtung von Werkstoffeigenschaften bearbeiten, insbesondere durch Trennen, Schleifen, Polieren, Feilen, Fräsen, Meißeln, Entgraten und Schabeng)
                            Werkstücke bohren, gewindeschneiden, verschrauben und verstiftenh)
                            metallische Werkstücke stoffschlüssig, insbesondere durch Hart- und Weichlöten, verbindeni)
                            Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen stoffschlüssig verbindenj)
                            Stoffeigenschaften von Werkstücken verändern, insbesondere durch Glühen, Härten und Anlassen | 22 |  | 
            
                | 3 | Handhaben und Instandhalten von Betriebsmitteln und technischen Systemen sowie Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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                        a)
                            Betriebsmittel und Gefahrstoffe unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben handhabenb)
                            Betriebsmittel und Gefahrstoffe gemäß Sicherheitsdatenblättern lagern und entsorgen sowie Lagerung und Entsorgung dokumentierenc)
                            Werkzeuge pflegen und instand setzen sowie Maschinen und Anlagen nach Plan warten und die Wartung dokumentierend)
                            elektrische und pneumatische Verbindungen sowie Anschlussleitungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfene)
                            Bauteile nach Anweisung und Arbeitsunterlagen demontieren, prüfen und instand setzen | 13 |  | 
            
                | 4 | Herstellen und Instandhalten von Gravierwerkzeugen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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                        a)
                            Meißel und Punzen durch Schmieden, Formschleifen und Feilen anfertigenb)
                            Bohrer und Kleinstwerkzeuge anschleifenc)
                            Werkzeuge vergüten und Härte prüfend)
                            Stichel und Fräser schleifen und prüfen | 17 |  | 
            
                | 5 | Anfertigen von Modellen und Formen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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                        a)
                            Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellen und einsetzenb)
                            CAD-Daten für 3-D-Ausdrucke zur Modell- und Formenerstellung aufbereitenc)
                            Modelle unter Beachtung von Gestaltungsprinzipien räumlich gestaltend)
                            Schablonen stechene)
                            Modelle und Formen aus Zwei-Komponenten-Kunststoffen und Metallen anfertigenf)
                            Schablonen und Modelle für Stempel- und Prägewerkzeuge mit Programmen zur rechnergestützten numerischen Steuerung (CNC) anfertigeng)
                            Modelle abgießen |  | 13 | 
            
                | 6 | Anfertigen von Flachstichen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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                        a)
                            Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellen |  |  | 
            
                |  |  | 
                        b)
                            Schriften, Zeichen und Motive in Originalgröße und unter Maßabstandsveränderungen auf Freiformflächen durch Zeichnen und durch Ätzen oder Lasern übertragen und mit Handsticheln Flachstichgravuren auf unterschiedlichen Werkstoffoberflächen ausführenc)
                            Oberflächen gestalten, insbesondere durch Glanzstechen, Schraffieren, Mattieren, Tremblieren, Meißeln, Punzieren und Polieren |  | 
 17
 | 
            
                | 7 | Gestalten und Veredeln von Oberflächen sowie Herstellen von Beschilderungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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                        a)
                            Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellenb)
                            Oberflächen schleifen, polieren und strukturierenc)
                            Oberflächen durch Stechen, Lasern, Ätzen, Fräsen, Meißeln und Drucken markieren, kennzeichnen, verzieren, beschriften und tauschierend)
                            Frontplatten, Bedientableaus und Schilder aus Stahl, Nichteisen-Metallen und Kunststoffen für Innen- und Außenbereiche anfertigen, gravieren und farbig auslegen sowie bedrucken |  | 13 | 
            
                | 8 | Anfertigen von Stempeln und von Form- und Prägewerkzeugen
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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                        a)
                            Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellenb)
                            Graviervorlagen einlesen und bis zur Gravierfähigkeit überarbeitenc)
                            Reliefgravierprogramme für Stempel und Prägewerkzeuge erstellend)
                            Messingstempel und -siegel manuell und maschinell positiv und negativ gravierene)
                            Stahlstempel für verschiedene Verwendungszwecke gravierenf)
                            Brennstempel nach Verwendungszweck fräsen und stecheng)
                            Prägewerkzeuge aus verschiedenen Werkstoffen positiv und negativ für Freiformflächen manuell und maschinell gravierenh)
                            Prägewalzen durch maschinelles Gravieren und durch Lasern oder Ätzen herstelleni)
                            Reliefdarstellungen manuell und maschinell gravieren, insbesondere für Münzen und Medaillenj)
                            Erodierelektroden manuell und maschinell gravierenk)
                            Stempel und Prägewerkzeuge, insbesondere durch Härten, Anlassen, Schleifen und Polieren, endbearbeitenl)
                            Formwerkzeuge für Spritz-, Blas- und Gießformen unter Beachtung von Gestaltungsgrundlagen anfertigen |  | 17 | 
            
                | 9 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben von Produkten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
 | 
                        a)
                            Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität einhaltenb)
                            Prüfmittel auswählen, deren Einsatzfähigkeit kontrollieren und herstellen und betriebliche Prüfvorschriften anwenden |  |  | 
            
                |  |  | 
                        c)
                            Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen und Kunden über Störungen im geplanten Auftragsablauf informieren sowie Lösungsvorschläge aufzeigend)
                            Werkstücke auf Form-, Pass- und Maßgenauigkeit sowie Farbe und Oberflächenqualität prüfen und beurteilen sowie Ergebnisse dokumentieren | 13 |  | 
            
                |  |  | 
                        e)
                            eigene und von anderen erbrachte Leistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentierenf)
                            Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigeng)
                            Fehler und Störungen feststellen und deren Ursachen ermitteln sowie Maßnahmen zur Fehler- und Störungsbeseitigung ergreifenh)
                            Produkte an Kunden übergebeni)
                            Kundenbeanstandungen entgegennehmen und beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifenj)
                            zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen |  | 9 |