Die nachstehend aufgeführten Schutzgebiete werden vom Freistaat Sachsen übernommen, soweit umgegliederte Gebiete betroffen sind:
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Landschaftsschutzgebiet "Kuhberg-Steinicht"
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Naturschutzgebiet "Steinicht" - einstweilig unter Schutz gestellt
Die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Arbeiten zur endgültigen Unterschutzstellung sind von den zuständigen Fachbehörden beider Länder in eigener Zuständigkeit weiterzuführen.
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Trinkwasserschutzzone III Trinkwassertalsperre Zeulenroda
Die sächsischen Behörden erklären die Bereitschaft zur Mitwirkung beim effektiven Trinkwasserschutz im Bereich der Talsperre Zeulenroda.