Die nachstehend aufgeführten Schutzgebiete werden vom Freistaat Sachsen übernommen, soweit umgegliederte Gebiete betroffen sind:
                    
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                            Landschaftsschutzgebiet "Kuhberg-Steinicht" 
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                            Naturschutzgebiet "Steinicht" - einstweilig unter Schutz gestellt 
                    Die inhaltlichen und verfahrenstechnischen Arbeiten zur endgültigen Unterschutzstellung sind von den zuständigen Fachbehörden beider Länder in eigener Zuständigkeit weiterzuführen.
                    
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                            Trinkwasserschutzzone III Trinkwassertalsperre Zeulenroda 
                    Die sächsischen Behörden erklären die Bereitschaft zur Mitwirkung beim effektiven Trinkwasserschutz im Bereich der Talsperre Zeulenroda.