(GrÄndStVtr BW/BY 2)
Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Ausfertigungsdatum: 22.10.1987


Art 28 GrÄndStVtr BW/BY 2

(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich ausgetauscht werden.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalenderjahres in Kraft.