Zwischen der Gemeinde Zöschingen, Landkreis Dillingen a. d. Donau, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Nattheim, Landkreis Heidenheim, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 629 bis zum Landesgrenzpunkt 629/2 nach Maßgabe der Anlage 13, Seiten 1 und 3;
2.
vom Landesgrenzpunkt 635/3 bis zum Landesgrenzpunkt 636 nach Maßgabe der Anlage 13, Seiten 2 und 3.
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