Ausfertigungsdatum: 09.05.1992
Die vertragschließenden Parteien sind sich einig, daß die Eintrittspflicht in die bestehenden Arbeitsverhältnisse gemäß Artikel 4 zwischen den einzelnen Fachressorts des Landes Brandenburg und den Fachressorts des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt wird.
Eine Übernahme von Bediensteten aus dem Polizeibereich findet grundsätzlich nicht statt.