(GräbGÄndG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer
von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)
Ausfertigungsdatum: 21.12.1992
Stand: Geändert durch Art. 48 G v. 8.7.2016 I 1594
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art 1
-
Art 2
-
Art 3 (weggefallen)
Art 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
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