Ausfertigungsdatum: 03.07.1970
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 sowie der Briefwechsel und der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.