(GrAbfertAUTVtrG 1967)
Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben

Ausfertigungsdatum: 03.07.1970


Art 3 GrAbfertAUTVtrG 1967

Nach Artikel 4 Abs. 4 des Vertrages eingeführte Waren gehen im Falle des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a des Vertrages mit der Einfuhr in die Zollgutverwendung des Unternehmens über, dem sie bewilligt ist.