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Gegenproben-Verordnung (GPV)
Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben


Ausfertigungsdatum: 11.08.2009

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 53 G v. 29.3.2017 I 626

§ 1 Grundsatz
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Zulassungsverfahren
§ 4 Anzeigeverfahren
§ 5 Akkreditierung von Prüflaboratorien als Voraussetzung für die Zulassung von Gegenprobensachverständigen
§ 6 Bestehende Zulassungen
§ 7 Unterrichtung des Herstellers über die Zurücklassung von amtlich entnommenen Proben
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Anforderungen an die fachgerechte Untersuchung und Beurteilung von Gegen- oder Zweitproben
Anlage 2 (weggefallen)
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 5) Verpflichtungserklärung

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