Tierärztegebührenordnung (GOT)
Gebührenordnung für Tierärzte

Ausfertigungsdatum: 28.07.1999


§ 5 GOT Verbot von Doppelbewertungen

Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist, wenn für letztere eine Gebühr berechnet wird.