Gold- und Silberschmiedemeisterverordnung (GoldSilberschmiedMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Gold- und Silberschmiede-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 08.05.2003


§ 6 GoldSilberschmiedMstrV Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Gold- und Silberschmiede-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe ist eine der nachstehend aufgeführten Aufgaben unter Berücksichtigung von kreativen Gestaltungsaspekten, Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation auszuführen und zu dokumentieren. Die konkrete Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss:

1.
ein Schmuckstück, ein Gerät oder ein Teil davon anfertigen oder instand setzen; dabei mehrere Fertigungstechniken anwenden,
2.
eine Platte mit edlen Steinen ausfassen; dabei Fassungsart sowie Form und Farbe der Steine berücksichtigen.