Goldschmied-Ausbildungsverordnung (GoldSchmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Goldschmied/zur Goldschmiedin

Ausfertigungsdatum: 02.04.1992


§ 6 GoldSchmAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.